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Ratgeber · 3 Min. · veröffentlicht 2025-10-08 · aktualisiert 2026-10-29 · von Patrick Weinheimer

Geerbtes Mehrfamilienhaus: Behalten, vermieten oder verkaufen?

Ein Mehrfamilienhaus zu erben klingt zunächst nach einem Glücksfall. Schnell stellen sich aber Fragen: Kann ich die Verwaltung übernehmen? Lohnt es sich finanziell? Was ist mit den Mietern? Und was passiert, wenn mehrere Erben beteiligt sind? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Optionen – ob das Haus in Heinsberg, Aachen, Mönchengladbach oder einem anderen Ort der Region steht.

Option 1: Das Haus behalten und selbst verwalten

Wenn Sie Erfahrung mit der Vermietung haben und die laufenden Kosten tragen können, kann das Behalten eine gute Option sein. Bedenken Sie aber: Ein Mehrfamilienhaus erfordert regelmäßige Instandhaltung, Mieterbetreuung und Buchhaltung. Ohne Erfahrung kann das schnell zur Belastung werden – besonders, wenn Sie nicht in der Nähe des Hauses wohnen.

Option 2: Verwalten lassen

Eine Hausverwaltung kann die operativen Aufgaben übernehmen: Mieteingang, Betriebskostenabrechnung, Handwerkerkoordination und Mieterkommunikation. Die Vergütung wird meist pro Wohneinheit und Monat vereinbart und hängt von Objektgröße und Leistungsumfang ab – holen Sie mehrere Angebote ein. Die strategischen Entscheidungen bleiben trotzdem bei Ihnen, von der Mieterauswahl bis zur Sanierungsplanung. Worauf es bei der Auswahl ankommt, beschreibt unser Beitrag zum Wechsel der Hausverwaltung.

Option 3: Verkaufen

Der Verkauf ist oft die pragmatischste Lösung, besonders wenn Sie keine Erfahrung mit Immobilien haben, weit entfernt wohnen, die Erben sich nicht einig sind oder Sie das Kapital anderweitig benötigen. Ein Verkauf an einen Direktkäufer wie Weinheimer Investments ermöglicht eine schnelle Abwicklung ohne öffentliche Vermarktung – mehr dazu auf unserer Seite geerbte Immobilie verkaufen.

Sonderfall: Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Über das Haus verfügen – es also verkaufen – können sie nur gemeinsam (§ 2040 BGB). Das kann zu Konflikten führen, wenn einige verkaufen und andere behalten möchten. Ein Verkauf an einen Investor kann hier die Lösung sein: Alle Erben erhalten ihren Anteil in Geld. Was Sie tun können, wenn sich ein Miterbe querstellt, lesen Sie im Beitrag Erbengemeinschaft: verkaufen, wenn einer nicht will.

Steuerliche Aspekte

Für die Erbschaftsteuer gelten persönliche Freibeträge, etwa 400.000 € je Kind und 500.000 € für Ehegatten (§ 16 ErbStG). Zu Wohnzwecken vermietete Immobilien werden nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt (§ 13d ErbStG). Kann die Steuer nur durch den Verkauf eines zu Wohnzwecken genutzten Hauses aufgebracht werden, lässt sie sich auf Antrag bis zu zehn Jahre stunden (§ 28 Abs. 3 ErbStG). Beim späteren Verkauf zählt für die Spekulationsfrist das Anschaffungsdatum des Erblassers. Lassen Sie sich steuerlich beraten, um die für Sie günstigste Lösung zu finden.

Fazit

Die Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie den Wert zunächst neutral ermitteln. Wir kaufen geerbte Mehrfamilienhäuser im Kreis Heinsberg, in Aachen, Mönchengladbach, Düsseldorf und im Umkreis von 40 Kilometern um Heinsberg – schnell, diskret und auch bei Erbengemeinschaften. Fordern Sie eine kostenlose Bewertung Ihres Mehrfamilienhauses an.

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Über den Autor: Patrick Weinheimer kauft mit Weinheimer Investments Mehrfamilienhäuser im Kreis Heinsberg, in Aachen, Mönchengladbach, Düsseldorf und im Umkreis von 40 km um Heinsberg. Unser Ankaufsgebiet · Kostenlose Wertermittlung

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