Zwangsversteigerung vermeiden – freihändig verkaufen statt versteigern lassen

Wenn eine Zwangsversteigerung droht, zählt jede Woche. Die gute Nachricht: Solange der Versteigerungstermin nicht stattgefunden hat, können Sie Ihr Mehrfamilienhaus freihändig verkaufen und die Versteigerung abwenden. Ein freihändiger Verkauf bringt fast immer deutlich mehr als der Versteigerungserlös – und Sie behalten die Kontrolle. Wir kaufen schnell, diskret und mit Eigenkapital.

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Freihändiger Verkauf vs. Zwangsversteigerung – ein Rechenbeispiel

Angenommen, Ihr Mehrfamilienhaus hat einen Verkehrswert von 600.000 €. Bei einer Zwangsversteigerung liegt der Zuschlag erfahrungsgemäß oft bei nur 50–70 % des Verkehrswerts – im Beispiel also bei 300.000 bis 420.000 €. Hinzu kommen Gerichts- und Verfahrenskosten. Beim freihändigen Verkauf zum marktgerechten Preis bleibt Ihnen dagegen der volle Wert abzüglich Ihrer Verbindlichkeiten. Die Differenz von oft mehr als 150.000 € entscheidet darüber, ob nach Ablösung der Schulden noch etwas für Sie übrig bleibt.

Warum freihändig verkaufen?

  • Höherer Erlös – marktgerechter Preis statt Versteigerungs-Abschlag.
  • Schnelle Abwicklung – oft innerhalb weniger Wochen, bevor der Termin greift.
  • Keine öffentliche Bekanntmachung – die Versteigerung wird öffentlich ausgeschrieben, der freihändige Verkauf nicht.
  • Sie behalten die Kontrolle – Sie entscheiden über Verkauf und Konditionen, nicht das Gericht.
  • Schuldenablösung – der Erlös wird direkt zur Tilgung Ihrer Verbindlichkeiten verwendet.

Auch bei Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft

Droht eine Teilungsversteigerung, weil sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt? Auch hier ist der freihändige Verkauf – des ganzen Objekts oder Ihres Erbanteils – die wirtschaftlich bessere Lösung. Mehr dazu auf unserer Seite zum Verkauf geerbter Mehrfamilienhäuser.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Versteigerung noch abwenden?

Grundsätzlich bis zum Zuschlag im Versteigerungstermin. Je früher Sie handeln, desto besser – sprechen Sie uns sofort an, wenn ein Verfahren droht.

Was passiert mit den Mietern?

Bestehende Mietverhältnisse bleiben erhalten – wir übernehmen das Objekt mit den laufenden Verträgen.

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