Geerbtes Mehrfamilienhaus verkaufen – auch als Erbanteil oder Erbengemeinschaft

Ein geerbtes Mehrfamilienhaus bringt oft mehr Fragen als Freude: Verwaltung, laufende Kosten, Mieter – und nicht selten eine Erbengemeinschaft, die sich nicht einig ist. Wir kaufen geerbte Mehrfamilienhäuser und einzelne Erbanteile in ganz NRW: schnell, diskret und fair. Auch dann, wenn ein Miterbe verkaufen möchte und die anderen nicht.

Erbimmobilie kostenlos bewerten lassen →

Erbengemeinschaft: einer will verkaufen, die anderen nicht

Der häufigste Konfliktfall: Mehrere Erben haben ein Mehrfamilienhaus geerbt, doch die Vorstellungen gehen auseinander. Während der eine das Kapital benötigt, möchte der andere das Objekt behalten. Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus nur gemeinsam verkaufen – einigt man sich nicht, droht im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung, bei der die Immobilie oft deutlich unter Wert versteigert wird.

Es gibt einen besseren Weg: Sie können Ihren eigenen Erbanteil einzeln verkaufen – ganz ohne Zustimmung der übrigen Miterben. Wir kaufen Erbanteile an und übernehmen Ihre Position in der Erbengemeinschaft. So kommen Sie an Ihr Geld, ohne auf eine Einigung warten zu müssen.

Ihre Optionen im Überblick

1. Gemeinsamer Verkauf des Mehrfamilienhauses

Sind sich alle Erben einig, ist der direkte Verkauf an einen Käufer wie uns die schnellste und stressärmste Lösung. Wir machen ein verbindliches Angebot, alle Erben erhalten ihren Anteil in Geld.

2. Verkauf des einzelnen Erbanteils

Wollen Sie raus, die anderen aber nicht? Verkaufen Sie nur Ihren Anteil – ohne Zustimmung der Miterben. Die übrigen Erben haben ein zweimonatiges Vorkaufsrecht.

3. Teilungsversteigerung vermeiden

Die Teilungsversteigerung ist die teuerste Lösung – Gerichtskosten, Wertverlust, Zeitverzug. Ein freihändiger Verkauf bringt fast immer ein besseres Ergebnis für alle Beteiligten.

Steuern beim Verkauf einer Erbimmobilie

Zwei Steuern sind relevant: Die Spekulationssteuer entfällt, wenn der Erblasser die Immobilie vor mehr als 10 Jahren gekauft hat (das Anschaffungsdatum des Erblassers zählt, nicht das Erbdatum). Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen – etwa 400.000 € pro Kind und 500.000 € für Ehegatten. Eine steuerliche Beratung empfehlen wir in jedem Fall.

Ihre Vorteile

  • Auch bei Erbengemeinschaften – wir kaufen das ganze Objekt oder einzelne Erbanteile.
  • Keine Verwaltungslast mehr – Mieter, Instandhaltung, Abrechnungen: wir übernehmen alles.
  • Schnelle Auszahlung – Kaufentscheidung in 48h, Abwicklung in 4–8 Wochen.
  • Diskret und fair – kein öffentliches Inserat, faire marktgerechte Preise.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Erbanteil einzeln verkaufen?

Ja, ohne Zustimmung der Miterben. Sie übertragen Ihren Anteil notariell, die übrigen Erben haben ein Vorkaufsrecht.

Was, wenn ein Miterbe blockiert?

Dann ist der Verkauf des eigenen Anteils der Königsweg – Sie sind unabhängig von der Zustimmung der anderen und vermeiden eine Teilungsversteigerung.

Passende Ratgeber

Erbimmobilie anbieten – kostenlos & diskret →